Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Grundsätzliches

Alle angegebenen Preise verstehen sich pro Person oder pro Stück. DIe angegebenen Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer von (7 % oder 19 %). Alle angegebenen Preise sind Abholpreise; bei Lieferung fallen ggf. weitere Kosten an (ersichtlich im Bestellprozess).

1. Geltungsbereich

Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung verbindlich anerkennt.

2. Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus den jeweiligen Preisen in unserem Webshop oder unsere Preisliste.

3. Auftrag

Für den Umfang der Lieferung bzw. Bestellung ist die Auftragserteilung im Webshop maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Wildvermarktung Wiedmann. 

4. Abbestellung

Die Abbestellung einer Lieferung, mit allen damit verbundenen Dienstleistungen, ist bis sieben Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich. Bei Abbestellung des Auftrages ab dem zweiten Tag vor Lieferung stellt die Wildvermarktung Wiedmann die bis dahin für sie im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen Kosten in Rechnung.

5. Anlieferung/Abholung

Alle Waren, die nicht geliefert werden, müssen bei der Wildvermarktung Wiedmann, Hafentalweg 1, 73553 Alfdorf Vordersteinenberg abgeholt werden. Die Uhrzeit der Abholung muss eingehalten werden. Die Anlieferung erfolgt wie 2-mal wöchentlich. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit die Nichterfüllung nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Wildvermarktung Wiedmann beruht.

6. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderb der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Anlieferung der Waren auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

7. Geliehene Gegenstände

Ausgeliehene, als Leihgut überlassene Gegenstände, wie Platten, Schüsseln, Tafelgedeck, Raumdeko, usw. bleiben Eigentum der Wildvermarktung Wiedmann und sind vom Auftraggeber spätestens am übernächsten Tag nach Anlieferung der Waren an die Wildvermarktung Wiedmann unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

8. Beanstandung und Haftung

Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort beim Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu prüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen, und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat.

9. Zahlung, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Auftraggeber hat seine Schuld, auf seine Gefahr und seine Kosten, am Ort des Auftragnehmers zu erfüllen. Bei Kaufleuten gilt, dass der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus einem Vertrag, auch für alle Wechsel- und Scheckansprüche aus der Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten der Sitz des für den Auftragnehmer zuständige Gerichtsstandes vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben.

Hinweis:
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.

Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

10. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, sodass diese rechtskräftig festgestellt sind.

11. Schlussbestimmungen

Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.